Rechtsprechung
BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Kostentragungspflicht der unterliegenden Partei im Vergabenachprüfungsverfahren; Erstattung notwendiger Rechtsverteidigungskosten des Beigeladenen
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Judicialis
GWB § 116 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § ... 128 Abs. 1 Satz 2; ; GWB § 128 Abs. 2; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 1; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 2; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 3; ; GWB § 128 Abs. 4 Satz 2; ; GWB § 128 Abs. 4 Satz 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 92; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; VwVfG § 80; ; VwVfG § 155 Abs. 2; ; VwVfG § 162 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 128 Abs. 4 S. 2
Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Antragsrücknahme: Kein Kostenerstattungsanspruch des Antragsgegners oder des Beigeladenen! (IBR 2006, 113)
Verfahrensgang
- VK Bund, 03.03.2005 - VK 3-10/05
- OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 17/05
- BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03
Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05
Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.).Das hat der Senat bereits für den Fall ausgesprochen, dass das Nachprüfungsverfahren sich in der Hauptsache erledigt hat (Beschl. v. 09.12.2003, aaO), es gilt gleichermaßen aber auch dann, wenn und soweit der Nachprüfungsantrag zurückgenommen worden ist.
- BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95
Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem …
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05
Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.). - BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05
Die das Verfahren der sofortigen Beschwerde betreffende Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO in entsprechender Anwendung (BGHZ 146, 202, 216 f.). - OLG Naumburg, 04.01.2005 - 1 Verg 19/04
"Altstadtzentrum"; Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Rücknahme des …
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05
Diese Frage wird unter anderem bejaht von dem Oberlandesgericht Naumburg (1 Verg 19/04 v. 04.01.2005), weil die Rücknahme eines Nachprüfungsantrags aus kostenrechtlicher Sicht einem Unterliegen gleichstehe.
- BGH, 24.03.2009 - X ZB 29/08
Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren
Das kann aus den in den Senatsbeschlüssen vom 25. Oktober 2005 (X ZB 22/05, NZBau 2006, 196 - Aufwendungen des Antragsgegners; X ZB 24/05, 25/05 und 26/05 - Aufwendungen des Beigeladenen) unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2003 (X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.) näher ausgeführten Gründen auch nicht als planwidrige Lücke des Gesetzes angesehen werden. - OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 15 Verg 5/08
Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsrücknahme in der mündlichen Hauptverhandlung …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Beigeladenen aus § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB - auch wenn diese Bestimmung ausdrücklich nur den Antragsgegner als Anspruchsberechtigten nennt - ein Anspruch auf Erstattung der ihm im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen außergerichtlichen Kosten gegen den Antragsteller dann zu, wenn dieser im Verfahren vor der Vergabekammer unterlegen war (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 24/05 - IBR 2006, 113; Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 25/05 - NZBau 2006, 393; Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 26/05 - ZfBR 2006, 187). - VK Saarland, 06.08.2007 - 1 VK 03/07
Kostentragungspflicht bei Rücknahme (Saarland)
§ 80 Abs. 1 Satz 5 SVwVfG stellt eine abweichende Kostenregelung im Sinne von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB und der Rechtsprechung des BGH (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 22/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 24/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 25/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 26/05) dar.Mit dieser Entscheidung stellt sich die Kammer auch nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH und des OLG Düsseldorf, das durch Vorlagebeschluss dies BGH- Entscheidungen initiiert hatte (vgl. BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 22/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 24/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 25/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 26/05; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.07.2005 Verg 103/04; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.07.2005 Verg 17/05; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.07.2005 Verg 18/05; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.07.2005 Verg 20/05).
- OLG Düsseldorf, 09.11.2009 - Verg 35/09
Kostenerstattung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
Danach hat bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts - der Streitfall hat sich vor dem entsprechenden Stichtag zugetragen - zu gelten, dass auf die Rücknahme des Nachprüfungsantrags durch den Antragsteller - gleichviel, ob diese im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren oder im Beschwerdeverfahren erklärt worden ist - die dem Antragsteller und dem Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen nicht zu erstatten sind (vgl. BGH, Beschlüsse v. 25.10.2005 - X ZB 15/05; X ZB 22/05; X ZB 24/05; X ZB 25/05; X ZB 26/05; Beschl. v. 24.3.2009 - X ZB 29/08 und Beschl. v. 9.12.2003 - X ZB 14/03). - OLG Brandenburg, 18.05.2010 - Verg W 1/08
Vergabenachprüfungsverfahren: Rücknahme des Nachprüfungsantrags im …
Dass das Gesetz für den Fall der Rücknahme des Nachprüfungsantrages eine solche Erstattung nicht vorsieht, stellt aus den in den Beschlüssen des BGH vom 25.10.2005 (X ZB 22/05; X ZB 24/05; X ZB 25/05 und X ZB 26/05 - jeweils zitiert nach juris) aufgeführten Gründen eine planwidrige Lücke des Gesetzes, die durch eine entsprechende Anwendung etwa der §§ 91 ff. ZPO ausgefüllt werden könnte, nicht dar. - VK Bund, 16.03.2009 - VK 3-37/09
Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V
- OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 35/05
Kostentragungspflicht bei Rücknahme der Sofortigen Beschwerde gegen eine …
Auch kann die Antragstellerin sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2005, X ZB 22/05, X ZB 24/05 bis X ZB 26/05, berufen. - OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 41/12
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung des …
Diese auch in § 128 Abs. 4 Satz 1, 2. Alt. GWB a.F. aufgenommene Wertung hat er jedoch im Zuge der Neufassung des § 128 GWB durch die Novelle zur Modernisierung des Vergaberechts (BGBl. I Nr. 20 v. 23.04.2009, 790) aufgegeben und die Kostenregelung für das Vergabenachprüfungsverfahren ausschließlich an die Form seiner prozessualen Erledigung, nämlich Entscheidung durch die Vergabekammer, übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten oder Rücknahme des Nachprüfungsantrags geknüpft (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 25. Oktober 2005, X ZB 22/05 - juris Tz. 10; Beschl. v. 25. Oktober 2005, X ZB 24/05 und 26/05; noch offen gelassen im Beschl. v. 9. Dezember 2003, X ZB 14/03 - juris Tz. 13; Senat, Beschl. v. 27. Juli 2005, VII-Verg 18/05 - juris Tz. 11 f.). - OLG Düsseldorf, 10.01.2008 - Verg 9/07
Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags
Kostenschuldner ist gem. § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG derjenige, der durch Stellung eines Nachprüfungsantrags das Verfahren in Gang gesetzt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 9.12.2003 , X ZB 14/03, VergabeR 2004, 414, 415; BGH, Beschl. v. 25.10.2005, X ZB 15/05, NZBau 2006, 392; X ZB 22/05, VergabeR 2006, 73; X ZB 24/05 bis X ZB 26/05). - VK Bund, 20.03.2009 - 3 VK-40/09
Offenes Verfahren zum Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a
- VK Schleswig-Holstein, 24.01.2006 - VK-SH 33/05
Kostentragungspflicht nach Antragsrücknahme
- VK Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - VK-SH 2/07
Kostenverteilung durch Vergleich?
- VK Bund, 20.03.2009 - VK 3-40/09
Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V
- VK Schleswig-Holstein, 21.06.2007 - VK-SH 12/07
Kostentragung nach Erledigung
- VK Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - VK-SH 9/06
Kostentragungspflicht
- VK Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - VK-SH 8/06
Kostentragungspflicht
- VK Bund, 24.08.2010 - VK 3-78/10
Studie zur Vakuumversiegelungstherapie
- VK Saarland, 20.08.2007 - 1 VK 01/07
Kostentragungspflicht bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - VK-SH 1/07
Kostentragungspflicht nach Erledigung
- VK Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - VK-SH 13/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 06.06.2006 - VK-SH 16/06
Kosten nach Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 28.08.2007 - VK-SH 19/07
Kostentragungspflicht nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags
- VK Schleswig-Holstein, 19.07.2006 - VK-SH 19/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens
- VK Bund, 24.01.2011 - VK 2-143/10
Verfahrenserledigung nach Abhilfe: Kostentragung durch Vergabestelle
- VK Saarland, 01.08.2007 - 1 VK 03/07
- VK Schleswig-Holstein, 09.01.2007 - VK-SH 26/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung
- VK Schleswig-Holstein, 12.09.2006 - VK-SH 23/06
Kostentragungslast nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags; Berechnung der vor …
- VK Bund, 29.09.2009 - VK 3-166/09
Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V
- VK Schleswig-Holstein, 20.08.2009 - VK-SH 12/09